1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter deCamino Reisen (Lothar Hilgers) (nachfolgend „der Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Vor Vertragsabschluss übermittelt der Reiseveranstalter dem Kunden seine vollständigen Reisebedingungen, die Bestandteil seiner Kataloge, Prospekte, Sonderprogramme und Internetangebote sind, und unterrichtet den Kunden über alle Angaben zu der in Betracht kommenden Reise (Art. 250 §§2, 3 EGBGB).
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Buchung über das Internet vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande.
1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das der Reiseveranstalter für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung einer Anzahlung erklärt.

2. Bezahlung
2.1. Zur Absicherung der Kundengelder hat deCamino Reisen (Lothar Hilgers) eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Der Reisesicherungsschein wird dem Kunden zusammen mit der Reisebestätigung/Rechnung ausgehändigt/
zugesandt.
2.2. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 r BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
2.3. Bei Nur-Flug-Buchungen zu tagesaktuellen Preisen oder Baustein-Flug-Buchungen zu tagesaktuellen Preisen ist der Reisepreis in voller Höhe sofort bei Buchung fällig. Die Flugdaten sowie die von der Fluggesellschaft vergebene Flugbuchungsnummer werden dem Kunden in der Reisebestätigung/Rechnung mitgeteilt.
2.4. Die Kosten für eine Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.
2.5. Alle Zahlungen sind per Banküberweisung auf das in der Reisebestätigung/Rechnung genannte Girokonto von deCamino Reisen zu leisten. Eventuelle Bankgebühren, die durch eine Überweisung aus dem Ausland entstehen, sind in ihrer Gesamtheit vom Kunden zu tragen. Zahlungen per Kreditkarte werden nicht akzeptiert.
2.6. Maßgeblich für den Zahlungstermin ist der Geldeingang bzw. die Gutschrift beim Reiseveranstalter. Nach Eingang des gesamten Reisepreises hat der Reiseveranstalter dem Kunden die Reiseunterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt jedoch frühestens 30 Tage vor Reisebeginn – auch bei vorzeitigem Eingang der Restzahlung. Bei Stornierung, Rücktritt und Kündigung werden die anfallenden Gebühren sofort fällig.
2.7. Die Anzahlung muss in jedem Fall so rechtzeitig unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Bankkonto überwiesen werden, dass sie innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum, die Restzahlung 30 Tage vor dem Reisetermin bei dem Reiseveranstalter eingeht. Wenn die Anzahlung oder der Restbetrag nicht vollständig gezahlt sind, berechtigt dies den Reiseveranstalter nach einer Mahnung mit Fristsetzung zum Rücktritt vom Reisevertrag und zu Schadensersatz.
2.8. Bei Reisen, die ab dem 35. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der Reiseveranstalter berechtigt, sofort den vollen Reisepreis zu vereinnahmen. Gehen Zahlungen höchstens 14 Tage vor Reisebeginn beim Reiseveranstalter ein, gehen die Kosten einer erforderlichen Eilzustellung zu Lasten des Kunden.
2.9. Ist der Kunde nicht 3 Tage vor Reisebeginn im Besitz der Reiseunterlagen, hat er dieses unverzüglich anzuzeigen. Ist der Reiseveranstalter nicht in der Lage, die Reiseunterlagen rechtzeitig zuzustellen, kann der Kunde daraus nur dann Rechte herleiten, wenn die Unmöglichkeit der Zustellung vom Reiseveranstalter zu vertreten ist.
2.10. Bei Buchungen von Gruppenreisen gelten besondere Zahlungsbedingungen.

3. Leistungen des Reiseveranstalters
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen etc.), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.

4. Leistungsänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden von derartigen Abweichungen und Änderungen unverzüglich zu unterrichten.
4.2. Über eine erforderlich gewordene erhebliche Vertragsänderung infolge eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstands, die zur Änderung einer wesentlichen oder auf Ihren Vorgaben beruhenden vertraglichen Reiseleistung führen würde, wird der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger unterrichten; ferner über die hieraus folgenden Rechte des Kunden, die binnen einer vom Reiseveranstalter bestimmten Frist ausgeübt werden müssen:
– Annahme des geänderten Vertrags
– Rücktritt vom Vertrag
– Annahme eines eventuellen Angebots zur Teilnahme an einer Ersatzreise
Nach Fristablauf gilt die Zustimmung des Kunden zur Vertragsänderung als erteilt, wenn der Kunde diese Rechte nicht ausgeübt hat.
4.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit von der Reise zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter.
5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern.
5.3. Der Reiseveranstalter kann diesen Anspruch auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen Erwerbs durch etwaige anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter kein Schaden oder ein wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
5.4. Eine Entschädigung kann der Reiseveranstalter nicht verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.5. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden standardmäßig wie folgt berechnet:
• bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
• 29-15 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
• 14-8 Tage vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises
• 7-0 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
Ausnahme: bei zu tagesaktuellen Preisen gebuchten Nur-Flugreisen oder zu tagesaktuellen Preisen gebuchten Bausteinflügen fallen 100% des Reisepreises an.
5.6. Hat der Kunde mehrere Leistungen als Reisebausteine zusammengestellt (z.B. Nur-Flug und Hotel), so ist die Höhe der Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln.
5.7. Bereits durch den Reiseveranstalter reservierte und/oder gekaufte Zugfahrkarten und Eintrittskarten (Oper, Theater, Musical usw.), die nicht mehr zurückgegeben werden können, werden dem Kunden zu 100% berechnet.
5.8. Eventuell abweichende Angaben sind beim einzelnen Angebot zu beachten. Für Gruppenreisen gelten besondere Konditionen.
5.9. Nach Vertragsabschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung – sofern möglich – vorgenommen werden, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Kunden. Der Reiseveranstalter muss dem Kunden daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet der Reiseveranstalter jedoch nur ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 30. Es bleibt dem Kunden insoweit der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Bearbeitungsgebühr. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter dem Kunden keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatte; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
5.10. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt dem Kunden ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1. Der Reiseveranstalter ist ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, den Reisevertrag nach Reisebeginn zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2. Der Reiseveranstalter kann bis 30 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung (Prospekt / Katalog / Annonce / Internetseite decamino-reisen.de) für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung angegeben wurden. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstattet der Reiseveranstalter die geleisteten Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen.
7.3. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall muss der Reiseveranstalter den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erklären. In diesem Fall erstattet der Reiseveranstalter die geleisteten Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen.

8. Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein vom Reiseveranstalter eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten des Reiseveranstalters.
8.2. Ansprüche des Reiseteilnehmers auf Erstattung eines infolge Minderung zu viel gezahlten Betrages oder auf Schadenersatz aus internationalen Übereinkünften oder darauf beruhenden gesetzlichen Vorschriften sind auf Schadenersatz- oder Erstattungsansprüche des Reiseteilnehmers gegen den Reiseveranstalter aufgrund desselben Ereignisses anzurechnen (§ 651p (3) BGB).
8.3. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich die Haftung des Reiseveranstalters als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen
des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den
Haag, Guadalajara und der nur für Flüge nach USA und Kanada geltenden Montrealer Vereinbarungen.
8.4. Der Reiseveranstalter empfiehlt für mitgeführte wertvolle Gegenstände in jedem Fall den Abschluss einer Reisegepäckversicherung, insbesondere, wenn der Wert dieser Gegenstände den dreifachen Reisepreis übersteigt.

9. Gewährleistung des Reiseveranstalters und Obliegenheiten des Kunden
9.1. Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich gegenüber dem Reiseveranstalter anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.
9.2. Verlangt der Kunde Abhilfe, so hat der Reiseveranstalter den Reisemangel zu beseitigen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe nur verweigern, wenn Sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
9.3. Leistet der Reiseveranstalter vorbehaltlich der Ausnahmen unter 9.2. nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4. Kann der Reiseveranstalter die Beseitigung des Reisemangels nach 9.2. verweigern und betrifft der Reisemangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat der Reiseveranstalter Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Haben die Ersatzleistungen zur Folge, dass die Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, hat der Reiseveranstalter dem Reisenden eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises zu gewähren; die Angemessenheit richtet sich nach § 651m Absatz 1 Satz 2 BGB. Sind die Ersatzleistungen nicht mit den im Vertrag vereinbarten Leistungen vergleichbar oder ist die vom Reiseveranstalter angebotene Herabsetzung des Reisepreises nicht angemessen, kann der Reisende die Ersatzleistungen ablehnen. In diesem Fall oder wenn der Reiseveranstalter außerstande ist, Ersatzleistungen anzubieten, ist § 651l Absatz 2 und 3 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass es auf eine Kündigung des Reisenden nicht ankommt.
9.5. Ist die Beförderung des Reisenden an den Ort der Abreise oder an einen anderen Ort, auf den sich die Parteien geeinigt haben (Rückbeförderung), vom Vertrag umfasst und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, hat der Reiseveranstalter die Kosten für eine notwendige Beherbergung des Reisenden für einen höchstens drei Nächte umfassenden Zeitraum zu tragen, und zwar möglichst in einer Unterkunft, die der im Vertrag vereinbarten gleichwertig ist. Der Reiseveranstalter kann sich auf diese Begrenzung des Zeitraums auf höchstens drei Nächte nicht berufen, wenn (1) der Leistungserbringer nach unmittelbar anwendbaren Regelungen der Europäischen Union dem Reisenden die Beherbergung für einen längeren Zeitraum anzubieten oder die Kosten hierfür zu tragen hat, oder (2) der Reisende eine Person mit eingeschränkter Mobilität im Sinne des Artikels 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, eine Schwangere, ein/e unbegleitete/r Minderjährige/r oder eine Person, die besondere medizinische Betreuung benötigt, ist, und der Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn von den besonderen Bedürfnissen des Reisenden in Kenntnis gesetzt wurde.
9.6. Wird eine Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Reiseveranstalter hinsichtlich der erbrachten und zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Ansprüche des Reisenden nach § 651i Absatz 3 Nummer 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch des Reiseveranstalters auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Reisenden vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Reisenden umfasste, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen dem Reiseveranstalter zur Last.
9.7. Sämtliche Ansprüche, insbesondere Gewährleistungsansprüche, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der Reise gegen den Reiseveranstalter zustehen, verjähren in zwei Jahren nach dem vertraglichen Reiseende.
9.8. Der Reiseveranstalter nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1. Der Reiseveranstalter wird den Kunden vor Vertragsschluss über notwendige Pass- und Visumerfordernisse für deutsche Staatsangehörige einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichten. Für die Beschaffung der Reisedokumente ist grundsätzlich der Kunde alleine verantwortlich. Sofern der Kunde nicht deutscher Staatsangehöriger sein sollte, bittet der Reiseveranstalter den Kunden, sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei dem für den Kunden zuständigen Konsulat oder der für den Kunden zuständigen Botschaft über die geltenden Einreisebestimmungen in das Reiseland zu informieren.
10.2. Sollten trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb die Reise nicht antreten kann, ist der Reiseveranstalter berechtigt, den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittskosten zu belasten.

11. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte schwarze Liste unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/abrufbar.

12. Datenschutz
Die im Rahmen unserer Leistungen erhobenen personenbezogenen Daten werden ohne Ihre Einwilligung nur zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung Ihrer Anfragen / Buchungen genutzt. Dies bedeutet: wenn Sie über uns und unsere Website eine Buchung vornehmen, werden Ihre von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten, das sind insbesondere Ihre Buchungs- und Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), ggfs. die Daten in Reisedokumenten (Passnummer, Passdaten, Geburtsdatum), ggfs. die Daten im Zusammenhang mit Zahlungen sowie weitere von Ihnen angegebene Daten zur Erfüllung unser vertraglichen Pflichten und zur Abwicklung Ihrer Reise gespeichert, verarbeitet und, soweit für die Buchung erforderlich, an Dritte, z.B. gebuchte Leistungsträger wie Hotels, Mietwagenanbieter, Fluggesellschaften und Reiseveranstalter übermittelt. Darüber hinaus erfolgt eine Nutzung und Weitergabe Ihrer Daten, z.B. für Zwecke der Werbung und Marktforschung nur, wenn Sie hierzu zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben. Ihre jeweilige Einwilligung diesbezüglich können Sie selbstverständlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an info@decamino-reisen.de mit dem Betreff “Datenbestände austragen”. Die Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach den Vorgaben des BDSG bzw. der EU-DSGVO.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

14. Reiseversicherung
In den vom Reiseveranstalter angebotenen Reisen sind keine Reiseversicherungen, insbesondere keine Reiserücktrittskosten-Versicherung bzw. Reiseabbruch-Versicherung enthalten. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung bzw. einer Reiseabbruch-Versicherung sowie weitergehende Versicherungen.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reiseteilnehmer richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Bei Klage des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Stand: 15.02.2023
deCamino Reisen
Klaus-Kordel-Str. 4
54296 Trier
Tel: +49 (0)6501 9878063
E-mail: info@decamino-reisen.de
Internet: www.decamino-reisen.de